Betreuung nach dem Betreuungs­gesetz und Arbeit nach dem Betreuungs­recht

Das Betreuungsgericht kann auf der Grundlage des Betreuungsgesetzes § 1896 BGB die Bestellung eines Betreuers anordnen.

Die Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht ist das Vorliegen einer psychischen Krankheit bzw. eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung sowie ein konkreter Regelungsbedarf (§ 1896 BGB) des zu Betreuenden.

Unsere Aufgaben sind:

  • Führung von rechtlichen Betreuungen durch unsere Vereinsbetreuer/innen
  • Durchführung von Einführungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer/innen und interessierte Bürger
  • Beratungen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Herausgabe von Informationsmaterial (wie z.B. für Patientenverfügungen)
  • Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuer/innen und Angehörigen

Ein rechtlicher Betreuer wird, nach dem Gesetz, nur mit den Aufgaben betraut, die der Betroffene selbst nicht mehr erledigen kann. Mögliche Aufgabenkreise sind z. B.:


  • Behördenangelegenheiten
  • Vermögensangelegenheiten
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Gesundheitsangelegenheiten
  • Postangelegenheiten
Im Rahmen der jeweiligen Aufgabenkreise sind wir unter anderem für verschiedene Angelegenheiten zuständig.
  • Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, z. B. durch Antragstellungen bei den JobCentern, Sozialämtern, Rentenleistungsträgern, Krankenkassen etc., um das Einkommen des/der Betreuten zu sichern
  • Verwaltung des Vermögens
  • Überwachung/Gewährleistung der erforderlichen Zahlungen, wie z. B. Miete, Strom, Versicherungen
  • Zusammenarbeit mit Pflegeheimen, Pflegediensten, Tagesstätten, Trägern von Wohngemeinschaften, ect.
  • Abschluss von notwendigen Verträgen (Mietverträgen, Stromlieferungsverträgen, Haftpflichtversicherungen, Heimverträge, etc.)
  • Antragstellungen auf Pflegestufen/Leistungen der Pflegekassen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Zuzahlungsbefreiungen, ect.
  • Unterstützung/Antragstellungen bei Eingliederungen in Behindertenwerkstätten, Wohnheime, Betreutes Einzelwohnen, Pflegedienste im häuslichen Bereich
  • Schuldenregulierung
  • Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
  • Zustimmung zu stationären Aufenthalten und notwendigen Operationen
  • Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, z. B. durch Antragstellungen bei den JobCentern, Sozialämtern, Rentenleistungsträgern, Krankenkassen etc., um das Einkommen des/der Betreuten zu sichern
  • Verwaltung des Vermögens
  • Überwachung/Gewährleistung der erforderlichen Zahlungen, wie z. B. Miete, Strom, Versicherungen
  • Zusammenarbeit mit Pflegeheimen, Pflegediensten, Tagesstätten, Trägern von Wohngemeinschaften, ect.
  • Abschluss von notwendigen Verträgen (Mietverträgen, Stromlieferungsverträgen, Haftpflichtversicherungen, Heimverträge, etc.)
  • Antragstellungen auf Pflegestufen/Leistungen der Pflegekassen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Zuzahlungsbefreiungen, ect.
  • Unterstützung/Antragstellungen bei Eingliederungen in Behindertenwerkstätten, Wohnheime, Betreutes Einzelwohnen, Pflegedienste im häuslichen Bereich
  • Schuldenregulierung
  • Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
  • Zustimmung zu stationären Aufenthalten und notwendigen Operationen

Die Arbeit des Betreuers deckt darüber hinaus eine Vielzahl von Aufgaben ab, die sich jeweils aus der konkreten Situation des Einzelfalls ergeben.

Dabei sollte stets die Persönlichkeit und eine größtmögliche Selbstständigkeit des/der Betreuten beachtet werden. Das Wohl des Betroffenen und seine Vorstellungen und Wünsche stehen immer im Vordergrund.

Arbeitsgrundlage unserer Tätigkeit ist das Betreuungsrecht des BGB. Rechtliche Betreuer/innen werden durch das Betreuungsgericht überwacht und jährlich kontrolliert.


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030 284724870


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