Betreuungsführung nach dem Betreuungsgesetz
Das Betreuungsgericht kann auf der Grundlage des Betreuungsgesetzes nach § 1814 BGB die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin anordnen.
Die Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung bzw. eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung sowie ein konkreter Regelungsbedarf (§ 1814 BGB) des zu Betreuenden.
Unsere Aufgaben sind:
- Führung von rechtlichen Betreuungen durch unsere Vereinsbetreuer und -betreuerinnen.
- Durchführung von Einführungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer*innen und interessierte Bürger*innen
- Beratungen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Herausgabe von Informationsmaterial (wie z.B. für Patientenverfügungen)
- Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuenden und Angehörigen
Rechtliche Betreuende werden, nach dem Gesetz, nur mit den Aufgaben betraut, die der Betroffene selbst nicht mehr erledigen kann.
Mögliche Aufgabenkreise sind z. B.:
- Behördenangelegenheiten
- Vermögensangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Gesundheitsangelegenheiten
- Postangelegenheiten
Im Rahmen der jeweiligen Aufgabenkreise sind wir unter anderem für für folgende verschiedene Angelegenheiten zuständig.
- Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, z. B. durch Antragstellungen bei den JobCentern, Sozialämtern, Rentenleistungsträgern, Krankenkassen etc., um das Einkommen des/der Betreuten zu sichern
- Verwaltung des Vermögens
- Überwachung/Gewährleistung der erforderlichen Zahlungen, wie z. B. Miete, Strom, Versicherungen
- Zusammenarbeit mit Pflegeheimen, Pflegediensten, Tagesstätten, Trägern von Wohngemeinschaften, ect.
- Abschluss von notwendigen Verträgen (Mietverträgen, Stromlieferungsverträgen, Haftpflichtversicherungen, Heimverträge, etc.)
- Antragstellungen auf Pflegestufen/Leistungen der Pflegekassen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Zuzahlungsbefreiungen, ect.
- Unterstützung/Antragstellungen bei Eingliederungen in Behindertenwerkstätten, Wohnheime, Betreutes Einzelwohnen, Pflegedienste im häuslichen Bereich
- Schuldenregulierung
- Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
- Zustimmung zu stationären Aufenthalten und notwendigen Operationen
- Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, z. B. durch Antragstellungen bei den JobCentern, Sozialämtern, Rentenleistungsträgern, Krankenkassen etc., um das Einkommen des/der Betreuten zu sichern
- Verwaltung des Vermögens
- Überwachung/Gewährleistung der erforderlichen Zahlungen, wie z. B. Miete, Strom, Versicherungen
- Zusammenarbeit mit Pflegeheimen, Pflegediensten, Tagesstätten, Trägern von Wohngemeinschaften, ect.
- Abschluss von notwendigen Verträgen (Mietverträgen, Stromlieferungsverträgen, Haftpflichtversicherungen, Heimverträge, etc.)
- Antragstellungen auf Pflegestufen/Leistungen der Pflegekassen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Zuzahlungsbefreiungen, ect.
- Unterstützung/Antragstellungen bei Eingliederungen in Behindertenwerkstätten, Wohnheime, Betreutes Einzelwohnen, Pflegedienste im häuslichen Bereich
- Schuldenregulierung
- Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
- Zustimmung zu stationären Aufenthalten und notwendigen Operationen