Betreuung nach dem Betreuungs­gesetz und Arbeit nach dem Betreuungs­recht

 

Das Betreuungsgericht kann auf der Grundlage des Betreuungsgesetzes § 1896 BGB die Bestellung eines Betreuers oder Betreuerin anordnen.

Die Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht ist das Vorliegen einer psychischen Krankheit bzw. eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung sowie ein konkreter Regelungsbedarf (§ 1896 BGB) des zu Betreuenden.

Unsere Aufgaben sind:

  • Führung von rechtlichen Betreuungen durch unsere Vereinsbetreuer und Betreuerinnen.
  • Durchführung von Einführungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und interessierte Bürger
  • Beratungen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Herausgabe von Informationsmaterial (wie z.B. für Patientenverfügungen)
  • Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer und Angehörigen

Ein rechtlicher Betreuer oder eine Betreuerin werden, nach dem Gesetz, nur mit den Aufgaben betraut, die der Betroffene selbst nicht mehr erledigen kann. Mögliche Aufgabenkreise sind z. B.:

 

  • Behördenangelegenheiten
  • Vermögensangelegenheiten
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Gesundheitsangelegenheiten
  • Postangelegenheiten
Im Rahmen der jeweiligen Aufgabenkreise sind wir unter anderem für verschiedene Angelegenheiten zuständig.
  • Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, z. B. durch Antragstellungen bei den JobCentern, Sozialämtern, Rentenleistungsträgern, Krankenkassen etc., um das Einkommen des/der Betreuten zu sichern
  • Verwaltung des Vermögens
  • Überwachung/Gewährleistung der erforderlichen Zahlungen, wie z. B. Miete, Strom, Versicherungen
  • Zusammenarbeit mit Pflegeheimen, Pflegediensten, Tagesstätten, Trägern von Wohngemeinschaften, ect.
  • Abschluss von notwendigen Verträgen (Mietverträgen, Stromlieferungsverträgen, Haftpflichtversicherungen, Heimverträge, etc.)
  • Antragstellungen auf Pflegestufen/Leistungen der Pflegekassen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Zuzahlungsbefreiungen, ect.
  • Unterstützung/Antragstellungen bei Eingliederungen in Behindertenwerkstätten, Wohnheime, Betreutes Einzelwohnen, Pflegedienste im häuslichen Bereich
  • Schuldenregulierung
  • Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
  • Zustimmung zu stationären Aufenthalten und notwendigen Operationen
  • Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, z. B. durch Antragstellungen bei den JobCentern, Sozialämtern, Rentenleistungsträgern, Krankenkassen etc., um das Einkommen des/der Betreuten zu sichern
  • Verwaltung des Vermögens
  • Überwachung/Gewährleistung der erforderlichen Zahlungen, wie z. B. Miete, Strom, Versicherungen
  • Zusammenarbeit mit Pflegeheimen, Pflegediensten, Tagesstätten, Trägern von Wohngemeinschaften, ect.
  • Abschluss von notwendigen Verträgen (Mietverträgen, Stromlieferungsverträgen, Haftpflichtversicherungen, Heimverträge, etc.)
  • Antragstellungen auf Pflegestufen/Leistungen der Pflegekassen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Zuzahlungsbefreiungen, ect.
  • Unterstützung/Antragstellungen bei Eingliederungen in Behindertenwerkstätten, Wohnheime, Betreutes Einzelwohnen, Pflegedienste im häuslichen Bereich
  • Schuldenregulierung
  • Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
  • Zustimmung zu stationären Aufenthalten und notwendigen Operationen

Die Arbeit von Betreuerinnen und Betreuern deckt darüber hinaus eine Vielzahl von Aufgaben ab, die sich jeweils aus der konkreten Situation des Einzelfalls ergeben.

Dabei sollte stets die Persönlichkeit und eine größtmögliche Selbstständigkeit der zu betreuenden Person beachtet werden. Das Wohl der betroffenen Person und ihre Vorstellungen und Wünsche stehen immer im Vordergrund.

Arbeitsgrundlage unserer Tätigkeit ist das Betreuungsrecht des BGB. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden durch das Betreuungsgericht überwacht und jährlich kontrolliert.


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030 284724870


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